Das Presbyterium hatte in seiner Sitzung am 14.9.2022 die Tagesordnung aufgestellt. Weitere Anträge wurden nicht gestellt, die Anwesenden genehmigten also die vorgeschlagene Tagesordnung für die Versammlung:
1. Beginn des Kindergottesdienstes am 23. Oktober 2022
2. Liturgie des Sonntagsgottesdienstes
3. Entwicklungen im Bereich der Versöhnungskirche
4. Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt - Sachstand
5. Konsequenzen der Klimasynode für unserer Gemeinde
6. Anträge aus der Gemeinde
7. Verschiedenes
Die Anwesenden stimmten dem Vorschlag des Presbyteriums zu, die Sonntagsgottesdienste nach Start des neuen Kindergottesdienstes mit einer entsprechend veränderten Liturgie (Ablauf) zu feiern.
Zu den weiteren Punkten waren keine Beschlüsse durch die Gemeindeversammlung zu fassen. Bei Süßigkeiten, Kaffee und Kaltgetränken berichteten die Mitglieder des Presbyteriums also den anwesenden Gemeindemitgliedern von der Arbeit der Kirchengemeinde. Die Mitglieder des Presbyteriums beantworteten hierbei auch Fragen, die aus der Gemeinde kamen.
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Im Anschluss freuten sich alle über eine leckere Gemüsesuppe mit oder ohne Würstchen.
Hintergrund:
Die Gemeindeversammlung findet gemäß Artikel 35 der rheinischen Kirchenordnung mindestens einmal im Jahr statt. Die Gemeindeversammlung ist in der Regel öffentlich.